Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!
Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen weder an- noch abgemeldet werden.
Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer gemeinsamen Meldung übermittelt werden.