Meldepflicht für Kassen nach §146a Abgabenordnung

Start des Meldeverfahrens am 01.01.2025


Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet
werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines
Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend
erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen
weder an- noch abgemeldet werden.

Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer
gemeinsamen Meldung übermittelt werden.

Fernwartung

Für die schnelle Hilfe und Unterstützung bei Problemen mit Ihrem Kassensystem können Sie sich hier unser Fernwartungstool herunterladen. Dieses benötigt keine Installation. Die Verbindung wird dabei direkt zu unseren Server aufgebaut und nicht über Dritte geleitet.

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