Digitale Arbeitszeiterfassung

Als Arbeitgeber in Gastronomie oder im Handel müssen Sie für für alle geringfügig Beschäftigten detaillierte Stundenaufzeichnungen führen.

Sie sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Zeiterfassungssysteme von Timemaster Timemaster

Mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung unseres Partners Timemaster ist die detaillierte Stundenaufzeichnungen problemlos möglich.

Wir beraten Sie gern zu dem Thema Zeiterfassung.


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