Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Kassen Zubehör Bondrucker Barcode Scanner Walsrode Celle Nienburg

Alles für den Kassenplatz

Bondrucker, Scanner, Kassenschubladen, Bonrollen und Farbbänder erweitern unser Angebot. 

Bondrucker U80II.jpg

Bondrucker zählen zu den wichtigsten Peripheriegeräten im Kassensystem. Robustheit und Zuverlässigkeit im Dauerbetrieb, ebenso wie Schnelligkeit und geringer Stromverbrauch sind die wichtige Eigenschaften bei Druckern. Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns ausschließlich Produkte der führenden Hersteller, wie z.B. Epson, Bixolon, SNBC.

Für unterschiedliche Einsatzzwecke in Gastronomie und Handel kommen Thermo Drucker, Nadel Drucker oder Mehrstationen Drucker (Eine Kombination von Bondruck und Belegdruck) mit Ethernet (LAN), WLAN oder RS 232-Schnittstelle zum Einsatz.

Bonrollen - Farbbänderbonrollen.jpg

Wir führen für alle bei uns bezogenen Bondrucker und Kassensysteme die entsprechenden Bonrollen mit den passenden Breiten und Durchmessern. Auch Farbbänder zu Ihrem Nadel-Bondrucker sind lieferbar.

Kassenladenschublade.jpg

Kassenladen gehören zu den intensiv belasteten Peripherien eines Kassensystems. Bei uns bekommen ausschließlich hochwertige Modelle mit robusten Auszugsgelenken und ausreichend Platz für Münzen, Geldscheine und Belege in verschiedenen Größen mit Schublade oder Klappdeckel.

Barcodescannerscanner.jpg

Um eine Vielzahl an Artikeln in kürzeste Zeit im Kassiervorgang aufzunehmen, erleichtern Barcodesanner die Erfassung. Auch Gutscheine oder Kundenkarten lassen sich so bequem erfassen, ob in der Gastronomie oder im Handel.

Mehr Informationen - Bestellung

Sie erreichen uns für eine Bestellung oder mehr Informationen zu unserem Kassenzubehör entweder per Telefon: +49 (0) 4230 35900, per E-Mail: info@blume-it.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.