Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Quorion Kassensysteme und QMP-Software

Quorion Kassensysteme

Kassensysteme von QUORION

QUORiON bietet ein umfangreiches Sortiment an konfigurierbaren Kassensystemen, die maßgeschneiderte Lösungen für nahezu jeden Anwendungsbereich, Betriebsgröße und Branche bieten. Ob im Einzelhandel, in der Gastronomie, Bäckereien, Friseuren oder Reinigungen – die Systeme sind flexibel anpassbar, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

Zusätzlich verfügt QUORiON über eine Vielzahl physischer Schnittstellen, die eine einfache Integration verschiedener Peripheriegeräte ermöglichen. Dazu gehören Anschlüsse für Scanner, Drucker, Kundenanzeigen, Orderman, Zahlungsterminals, Netzwerkanbindungen, Kassenschubladen und weitere Geräte. Diese Vielseitigkeit sorgt für reibungslose Abläufe und eine effiziente Betriebsführung.

QMP Kassensoftwareqmp-software.jpg

QMP steht für QUORiON Multi Purpose (Mehrfachnutzen) und ist die vorinstallierte Kassensoftware auf allen QUORiON-Produkten. Sie zeichnet sich durch ihren vielseitigen Ansatz aus, der eine breite Palette von Unternehmen unterstützt. Ob Einzelhandel, Gastronomie, Bäckereien, Friseur-Salons oder Wäschereien – QMP bietet maßgeschneiderte Funktionen für die jeweiligen Branchen. Dank ihrer Flexibilität und umfangreichen Zusatzfunktionen ist die QMP Kassensoftware eine einzigartige Lösung, die sich an die vielfältigen Anforderungen verschiedener Unternehmensarten anpasst.

Mobiles Bestellsystem QOrderqorder.jpg

QUORiONs QOrder ist ein hardwareunabhängiges, mobiles Bestellsystem, das es ermöglicht, die vollständige QMP Kassensoftware auf Android-Geräten zu nutzen. Es wurde speziell für alle QTouch Kassensysteme entwickelt und fungiert als eine Art Verlängerung des zentralen Kassensystems innerhalb Ihres gesamten Restaurants. Dabei bleiben Ihre Daten stets sicher, da sie lokal im verbundenen QTouch Kassensystem gespeichert werden. Damit bietet QOrder eine flexible und sichere Lösung für das Bestellmanagement in Gastronomiebetrieben.

QProg Kassenprogrammqprog.jpg

Das QProg PC-Kassenprogramm ist die zentrale Kommunikationssoftware für alle QUORiON Kassensysteme. Es ermöglicht eine effiziente Verbindung zwischen der Unternehmenszentrale und den im Netzwerk verbundenen Kassen.

Mit QProg können Änderungen an Artikeldaten bequem am PC erfasst und flexibel an einzelne Kassen oder beliebige Gruppen von Kassen übertragen werden. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Kassendaten direkt aus den Kassensystemen zu laden, zu bearbeiten und wieder zurück auf die Kassensysteme zu übertragen. Außerdem können Daten für spätere Bearbeitungen auf dem PC gespeichert werden.

Durch diese Funktionen wird ein einheitlicher Datenbestand aller Kassen bei minimalem Pflegeaufwand gewährleistet, was die Verwaltung und Aktualisierung der Kassendaten deutlich vereinfacht.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zu Quorion Kassensysteme finden sIe auf https://www.quorion.de

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Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.