Meldepflicht für Kassen nach §146a Abgabenordnung

Start des Meldeverfahrens am 01.01.2025


Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet
werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines
Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend
erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen
weder an- noch abgemeldet werden.

Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer
gemeinsamen Meldung übermittelt werden.

Branche

Die richtige Kassenlösung für Ihre Branche

Kassensysteme sind aus geschäftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder Bäckerei. Kassensysteme erleichtern Ihre Arbeit und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Zudem hat jede Branche andere Anforderungen an ein Kassensystem.

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gastro.pngGastronomie

 

branche_einzelhandel.pngEinzelhandel

 

branche_bäckerei.pngBäckerei


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