Kassenpflicht 2027


Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Demzufolge müssen betroffene Betriebe ein elektronisches Kassensystem verwenden, da offene Ladenkassen dann unzulässig sind.

Zum jetzigen Stand sind allerdings Details zur Registrierkassenpflicht ab 2027 noch unsicher, insbesondere ob die 100.000-Euro-Grenze den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz betrifft. Offizielle Klarstellungen fehlen noch.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Einzelhandel

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Ob Kiosk, Lebensmittelgeschäft oder Verkauf von Frischwaren. Mit vielfältig konfigurierbaren Oberflächen und leistungsfähigen Schnittstellen lässt sich ein ein passgenaues Abrechnungssystem für Geschäft konfigurieren.

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  • Stammkunden verwalten
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  • Waagenanbindung
    Die Waagenschnittstelle und eignet sich ideal für die Abrechnung von Wiegewaren.
  • Kundendisplay
    Für die Preisanzeige und für Werbeeinblendungen oder Marketingkampagnen.
  • Flexible Zahlungslösungen
    Anbindung von Bargeldmanagement-Systemen oder Terminals für (kontaktlose) Kartenzahlungen.

Kassenpflicht 2027


Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Demzufolge müssen betroffene Betriebe ein elektronisches Kassensystem verwenden, da offene Ladenkassen dann unzulässig sind.

Zum jetzigen Stand sind allerdings Details zur Registrierkassenpflicht ab 2027 noch unsicher, insbesondere ob die 100.000-Euro-Grenze den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz betrifft. Offizielle Klarstellungen fehlen noch.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.