Meldepflicht für Kassen nach §146a Abgabenordnung

Start des Meldeverfahrens am 01.01.2025


Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet
werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines
Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend
erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen
weder an- noch abgemeldet werden.

Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer
gemeinsamen Meldung übermittelt werden.

Einzelhandel

Kassensysteme für die Bäckereien

Frische Brötchen und andere leckere Backwaren sorgen regelmäßig in Bäckereien für lange Schlangen an der Theke.  Jetzt muss es schnell gehen – insbesondere, wenn neben dem Thekenverkauf auch ein Sitzbereich mit Gastronomie angeboten wird. Unsere Kassensysteme für Bäckereien sind passgenau und individuell, sorgen dafür auch bei Hochbetrieb einen zügigen Service zu gewähleisten.

  • Digital bezahlen auch in der Bäckerei
    Auch in der Bäckerei erwarten viele Kunden vermehrt bargeldlose Bezahlmöglichkeiten. Von Zahlungen mit Kreditkarten oder EC-Cash bis hin zu Mobile Payment mit dem Smartphone steht Ihnen eine flexible Auswahl zur Verfügung. Neben der höheren Kundenzufriedenheit profitieren Sie außerdem auch von besseren Abläufen.
  • Thekenverkauf und Sitzbereich
    Die größte Herausforderung für Bäckereien ist der gleichzeitige Verkauf an der Theke und das Servieren von Speisen in einem getrennten Sitzbereich. Dadurch müssen an zwei Orten Bestellungen aufgenommen und abgerechnet werden. Durch Erweiterung der stationären Kasse mit mobilen Bestellsystemen vereinfacht Bestellaufnahme im Sitzbereich.
  • e.bon statt Zettelwirtschaft
    Viele alltägliche Probleme Ihrer Bäckerei lassen sich mit unseren Kassensystemen leicht meistern. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Bonpflicht, die sowohl für Bäckereien als auch deren Kunden ein lästiges Übel darstellt. Wir bieten Ihnen eine digitale Alternative: den e.bon. Dafür erstellen Sie ganz einfach einen QR-Code auf Ihrem Kassendisplay, den der Kunde mit seinem Smartphone scannt. Dadurch lädt er sich den Zahlungsbeleg komfortabel auf das Handy, Sie erfüllen alle gesetzlichen Auflagen und wertvolle Ressourcen werden geschont.