Meldepflicht für Kassen nach §146a Abgabenordnung

Start des Meldeverfahrens am 01.01.2025


Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet
werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines
Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend
erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen
weder an- noch abgemeldet werden.

Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer
gemeinsamen Meldung übermittelt werden.

Gastronomie ist universell und vielseitig.

Ob Sie eine Gaststätte, ein Restaurant oder Café betreiben, jeder hat unterschiedliche Anforderungen an ein Kassensystem, um den betrieblichen Alltag optimal zu bewältigen.
Mit unseren Kassensystemen für die Gastronomie können wir Ihnen viele Arbeitsschritte im täglichen Betrieb abnehmen und es bleibt mehr Zeit für die Betreuung Ihre Gäste.

Unentbehrliche Funktionen für die Gastronomie
  • Intuitive Bedienung
    Bilden Sie die Gegebenheiten Ihres Betriebes ausführlich in der Kassenoberfläche ab.
  • Mobile Bestellerfassung
    Die einfache Anbindung von Mobilgeräten erlaubt die Erfassung von Bestellungen direkt am Tisch.
  • Küchenmonitor
    Eine moderne Alternative zu klassischen Order- und Küchenbons sind Service- oder Küchenmonitore.
  • Intelligente Tischverwaltung
    Unsere Kassensysteme unterstützen Sie mit einer hervorragen Tisch- und Platzverwaltung.
  • Self-Ordering
    Anhand einer mobilen Website oder mit Gäste-Tablet ermöglichen Sie Ihren Gästen ohne Wartezeiten selbständig zu bestellen und zu bezahlen.
  • Lieferservice und Außerhausverkauf
    Ergänzen Sie Ihr stationäres Angebot um Ausßerhausverkauf und Lieferung um zusätzliche Umsätze zu generieren.
  • Berichte und Journale
    Filter und Archiv-Funktionalität sind fester Bestandteil unserer Kassenlösungen und erleichtern das regelmäßige Reporting im Backoffice.