QUORION QTouch11
Die Mittelklasse unter den All-In-One Kassensystemen
Die Quorion QTouch 11 ist das moderne All-In-One Kassensystem, das durch seine intelligente Bedienung, vielseitige Funktionen und zuverlässige Leistung besticht. Mit seinem eleganten Design fügt es sich nahtlos in jede Geschäftsumgebung ein. Die robuste Hardware in Kombination mit der flexiblen QMP-Software sorgt dafür, dass das System den täglichen Anforderungen im Kassenalltag mühelos gewachsen ist. Ideal für Unternehmen, die eine effiziente und zuverlässige Lösung suchen.
- Kapazitiver Touch
- Schneller Drucker
- Integriertes WLAN
- Spritzwassergeschützt
- Offlinefähige Software
- Flexibles User Interface
- Onlineupdate-Fähigkeit
- Finanzamt konform
Das Quorion QTouch 11 All-In-One Kassensystem ist Ihr zuverlässiger Partner für den Point-of-Sale, egal ob als eigenständiges Gerät oder im Verbund mit anderen Kassen der QMP 2.0-Generation. Es überzeugt durch eine durchdachte Konstruktion, ein spritzwassergeschütztes Touch-Display sowie einen schnellen Drucker, die gemeinsam eine effiziente und robuste Lösung für Ihren Verkaufsbereich bieten. Entscheiden Sie sich für die moderne Quorion QTouch 11 und profitieren Sie von einer leistungsstarken und komfortablen Kassensystemlösung!
Kassenpflicht 2027
Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Demzufolge müssen betroffene Betriebe ein elektronisches Kassensystem verwenden, da offene Ladenkassen dann unzulässig sind.
Zum jetzigen Stand sind allerdings Details zur Registrierkassenpflicht ab 2027 noch unsicher, insbesondere ob die 100.000-Euro-Grenze den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz betrifft. Offizielle Klarstellungen fehlen noch.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.