Orderman10 Handheld

Technologie auf höchsten Niveau
Der Orderman 10 stellt die neueste Generation des weltweit führenden Handhelds für den Gastronomiebereich dar.
Mit hochentwickelten Komponenten bietet er eine außergewöhnliche Kombination aus Stabilität, Robustheit und Zuverlässigkeit. Das Gerät ist staub- und wasserbeständig, was es ideal für den anspruchsvollen Einsatz in der Gastronomie macht, und sorgt für eine bessere Sichtbarkeit auch bei starker Sonneneinstrahlung. Die langlebige Batterie ermöglicht den durchgehenden Betrieb ohne Unterbrechungen, sodass Arbeitsprozesse effizient und reibungslos ablaufen. Damit setzt der Orderman 10 höchste Maßstäbe in der Technologie für den professionellen Einsatz.
- Wechsel-Akku 5.000 mAh
Dank integriertem 180mAh Akku können Sie einen Batteriewechsel im laufenden Betrieb vornehmen - NFC-Leser für kontaktlose Zahlungen
Funktioniert mit allen gängigen Zahlungs-Apps dank Android13 und Google Play Store. - Geeignet zum Arbeiten in der Sonne
Entspiegeltes Display garantiert auch im Sonnenlicht maximale Sicht. - Das Plus an Profi-Zubehör und Funktionen
Mit professioneller Ladestation (bis zu vier Ladestationen verbindbar mit einem Netzteil) und den typischen Orderman Funktionen wie automatisches Ausschalten/Anschalten. Optional mit integrierten 2D Scanner erhältlich
Weitere Informationen zu Orderman 10 finden SIe auf der Website von Orderman
Kassenpflicht 2027
Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Demzufolge müssen betroffene Betriebe ein elektronisches Kassensystem verwenden, da offene Ladenkassen dann unzulässig sind.
Zum jetzigen Stand sind allerdings Details zur Registrierkassenpflicht ab 2027 noch unsicher, insbesondere ob die 100.000-Euro-Grenze den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz betrifft. Offizielle Klarstellungen fehlen noch.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.