Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

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Was ist ecoDMS?

Leistungsstärkstes und günstigstes Dokumenten-Management-System der Welt

Analog. Digital. Zentral.

Die Software vereint alle Dokumente und Informationen in einem zentralen, elektronischen Archiv. Papierunterlagen und digitale Dokumente können mit ecoDMS archiviert, verwaltet und wiedergefunden werden. Zum Speichern der Dokumente enthält ecoDMS vielfältige Funktionen, wie z.B.:

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  • Digitalisierung von Papierdokumenten mittels herkömmlichen Dokumentenscanner
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Ausführliche Produktinformationen und Videos finden Sie auf der ecoDMS-Produktseite unter www.ecodms.de

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Geplante Kassenpflicht 2028


Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 den Entwurf für ein zweites Kassengesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz (bei Bargeldumsatz zusätzlich mindestens 12.000 €) verpflichtend eine elektronische Kasse mit TSE nutzen – die offene Ladenkasse entfällt dann.

Die bisherige Belegausgabepflicht wird durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt: Gäste erhalten den Beleg dann automatisch digital, z. B. per App, E-Mail oder QR-Code; ein Papierbon ist nicht mehr vorgesehen.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft; Details können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Stand: Oktober 2026

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme


Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.