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Kassenpflicht 2027
Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Demzufolge müssen betroffene Betriebe ein elektronisches Kassensystem verwenden, da offene Ladenkassen dann unzulässig sind.
Zum jetzigen Stand sind allerdings Details zur Registrierkassenpflicht ab 2027 noch unsicher, insbesondere ob die 100.000-Euro-Grenze den Gesamtumsatz oder nur den Barumsatz betrifft. Offizielle Klarstellungen fehlen noch.
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Seit Januar 2025 besteht eine Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme gegenüber dem Finanzamt. Insbesondere bei Neuanschaffung und bei Außerbetriebnahme sind entsprechende Meldungen zu erstatten. Wer diese Meldung versäumt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.