Meldepflicht für Kassen nach §146a Abgabenordnung

Start des Meldeverfahrens am 01.01.2025


Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet
werden. Dies gilt auch für Bestandskassen!

Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines
Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

Die Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend
erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen
weder an- noch abgemeldet werden.

Es müssen immer alle Kassensysteme einer Betriebsstätte in einer
gemeinsamen Meldung übermittelt werden.

SCHULTES bluepos paybluepos_pay

Einfache und flexible Tarife

Mit attraktiven Tarifen und modernen Zahlungsterminals ist Schultes bluepos pay eine perfekt integrierte Zahlungslösung für die unkomplizierte Annahme von Kartenzahlungen und Mobile Payment an stationären und mobilen Schultes bluepos Kassenplätzen.

Bargeldlose Zahlungsabwicklung zu fairen Konditionen
  • Für alle Branchen
  • Mobile Terminals
  • Flexibel Einsetzbar
  • Breite Kartenakzeptanz
  • Bereit für Mobile Payment
Zahlungslösungen für Mobilsystemezahlungslösungen Mobilsysteme

Mit den vielfältigen Schultes bluepos pay Angeboten erweitern Sie Ihre Mobilsysteme um bargeldlose Zahlungsfunktionen am POS. Nutzen Sie SmartPOS, SoftPOS oder klassische Zahlungsterminals in Verbindung mit bluepos mobile und steigern Sie so die Effizienz ihres Personals im mobilen Service.

Mehr Informationen

Weitere Informationen zu Schultes Kassensysteme finden SIe  auf https://schultes-kassen.de.